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Durchführung der 5%-Kontrolle für das PGI (Implementation of the 5%-audit for the PGI)

Gemäß Artikel 10ff. der Verordnung (EG) Nr. 438/2001 sind anhand angemessener Stichproben Kontrollen durchzuführen, um insbesondere die Wirksamkeit der vorhandenen Verwaltungs- und Kontrollsysteme nachzuprüfen und selektiv, aufgrund von Risikoanalysen, die auf den verschiedenen Ebenen ausgestellten Ausgabenerklärungen nachzuprüfen.Die Kontrollen, die vor Abschluss jeder Intervention durchgeführt werden, betreffen mindestens 5 % der gesamten zuschussfähigen Ausgaben aufgrund einer repräsentativen Stichprobe der Operationen.Die Koordinierung und Vergabe dieser Prüfungen fallen in den Aufgabenbereich der Unabhängigen Stelle für das gemeinsame PGI, die im MWME eingerichtet wurde.

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