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Higher education student and staff mobility project
Start date: Jun 1, 2014,
End date: May 31, 2016
PROJECT
FINISHED
Die Hochschule Zittau/Görlitz (HSZG) handelt bei der Umsetzung ihrer Internationalisierungsstrategie u.a. nach folgenden Leitlinien:
1. Internationalisierung ist ein zentraler Baustein für den gesellschaftliche Auftrag und den Bildungsauftrag der Organisation Hochschule, um junge Menschen auf ihrem Weg zu einer weltoffenen, demokratischen, fachlich als auch international und interkulturell qualifizierten Persönlichkeit zu begleiten und zu unterstützen.
2. Speziell unter Berücksichtigung der geopolitischen Lage der HSZG sieht sie eine besondere Verpflichtung und Herausforderung, ihren Beitrag für das weitere Zusammen wachsen Europas mit Blick auf die Staaten Mittel- und Osteuropas zu leisten, wobei die direkten Nachbarn Polen und Tschechien eine besondere Rolle spielen.
Das Erasmus-Programm der Europäischen Union ist bei der Umsetzung dieser Ziele von besonderer Bedeutung. Von den 40 Studierenden, die im Rahmen des Projektes 2014 einen Auslandsaufenthalt über Erasmus absolviert haben, gaben 75 % an, dass sie einen Auslandsaufenthalt ohne die finanzielle Förderung durch Erasmus nicht oder nur vielleicht hätten durchführen können. Das ist insbesondere auch deshalb von Relevanz, da die HSZG in einem Teil ihrer Studiengänge ein Auslandssemester zum Pflichtbestandteil des Studiums erklärt hat (Kultur und Management (B.A. und M.A.), Tourismusmanagement (M.A.), Wirtschaft und Informatik (B.Sc.), Wirtschaft und Sprachen (B.A.)). Die Unterstützung durch das Erasmus-Projekt der Europäischen Union trägt damit erheblich zur Umsetzung der Internationalisierungsbestrebungen der HSZG bei. Ferner begrüßt die HSZG, dass das OLS jetzt u.a. auch in Polnisch und Tschechisch verfügbar ist.
Die Umstellung von LLP auf Erasmus+ war zunächst geprägt durch eine intensive Aufarbeitung der Partnerschaftsvereinbarungen („Interinstitutional Agreements (IIA)“). Die ursprüngliche Intention der Programm-Verantwortlichen, in einem IIA mehrere Hochschulen zusammenzufassen (im Gegensatz zu den im LLP genutzten „Bilateral Agreements“) ließ sich in der Praxis so nicht realisieren. So existieren die Partnerschaftsverträge auch weiterhin auf bilateraler Ebene. Mit Hinweis auf die ECHE wurden die Ansprechpartner in den Fakultäten im Vorfeld der Unterzeichnung gebeten, die Partnerschaftsbeziehungen nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ auf den Prüfstand zu stellen. Ferner wurde den Erasmus-Koordinatoren der Fakultäten der Hochschule die Berechtigung übertragen, Learning Agreements rechtsverbindlich zu unterschreiben. Dementsprechend hoch ist der Anteil der ausgewiesenen anerkannten ECTS-Punkte nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes.
Um die Hochschulöffentlichkeit (Studierende/Beschäftigte) über das Erasmus-Programm zu informieren, werden regelmäßige Informationsveranstaltungen in den Fakultäten durchgeführt. Ferner werden in gezielten Mailings sowie über die Hochschulhomepage http://www.hszg.de/international.html den Studierenden und Beschäftigten der Hochschule aktuelle Informationen über das Programm bereitgestellt.
Die Administration der Studierenden-Mobilitäten erfolgt hauptsächlich durch ein Online-System, das die Studierenden bereits für ihre Bewerbung für ein Auslandsstudiensemester an der HSZG nutzen, und über das sie regelmäßig über den Fortgang ihrer Bewerbung und weitere zu erledigende Schritte informiert werden. Außerdem finden die Studierenden im Rahmen von ausgedehnten Sprechzeiten (face-to-face und telefonisch) - insgesamt 14 h in der Woche – eine Ansprechperson für ihre Belange. E-Mails können in der Regel innerhalb von 24 Stunden (werktags) beantwortet werden. Alle Partnerhochschulen, mit denen ein gültiges IIA abgeschlossen wurde, können über unsere Partnerschaftsdatenbank https://www.service4mobility.com/europe/MobilitySearchServlet?identifier=ZITTAU01&sprache=de&kz_bew_art=OUT&kz_bew_pers=S&aust_prog=SMS aufgerufen werden.
Wie oben bereits aufgeführt, reisten im Rahmen des Projektes 40 Studierende (SMS) der HSZG für ein oder zwei Studiensemester an die Erasmus-Partnerhochschulen im Ausland. Bei den Lehrenden (STA) waren es 14, und Mitarbeiter-Mobilitäten (STT) gab es zwei. Während die Fördersätze bei den Lehrenden/Mitarbeitern vorgegeben sind, haben wir uns bei den Studierenden für Fördersätze von 390, 330 und 270 Euro entschieden. Da wir in 2014/2015 und 2015/2016 durch einen Einbruch der Studierendenzahlen insbesondere in einem Studiengang mit Pflichtauslandssemester weniger Studierende hatten als erwartet, konnten wir die Summen recht großzügig festlegen. Durch die Kürzung der finanziellen Förderdauer im Projekt 2015 von 4 auf 3 Monate sowie die Reduzierung der Sätze ab dem Projekt 2016 (300/240/180) können wir vermehrt auch freiwillige Mobilitäten fördern. Durch dieses Vorgehen können wir unsere Mobilitätszahlen im Projekt 2015 gegenüber 2014 voraussichtlich um 50 % steigern.